Der Notar steht Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Er ist – anders als ein Rechtsanwalt – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger Betreuer aller Beteiligten. Sein Rat und seine Mitwirkung an beurkundungspflichtigen Geschäften werden als Dienstleistung angeboten.
Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien. Wird der Notar von den Beteiligten aufgesucht, so erforscht er zunächst den Sachverhalt und die Ziele und Interessen der Parteien. Aufgrund dessen wird der Notar auf eine Einigung der Beteiligten im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hinwirken. Gelingt dies, so schließen die Parteien möglicherweise einen Vertrag. Der Notar belehrt über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit eine Benachteiligung eines möglicherweise unerfahrenen Beteiligten ausgeschlossen wird.
Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeglicher Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für etliche
Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben, und zwar immer dann, wenn der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars wegen der weitreichenden
persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält.
Notariellen Urkunden kommt eine hohe Beweiskraft zu: mit ihnen lässt sich noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung belegen. Daneben haben die Urkunden auch Warnfunktion: Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars für solche Rechtsgeschäfte zwingend vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen:
Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und
Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren. Notare erstellen zudem Vermögensverzeichnisse. Selbstverständlich ist der Notar im Rahmen seiner Berufausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so
dass mit ihm auch vertrauliche Angelegenheiten erörtert werden können.
Der Notar hat grundsätzlich jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.
Der Blog www.ratgeber-notar.de informiert über Themen aus den Aufgabengebieten der Notarinnen und Notare. Hier finden Sie aktuelle Informationen z. B. zum Immobilienrecht, zum Erbrecht oder zur Vorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen.
Auf der Seite der Bundesnotarkammer finden Sie weitere Informationen zum Immobilienkauf.