Die Notarkammer

Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Mitglieder der Bremer Notarkammer sind zugleich auch zugelassene Rechtsanwälte. Bremen gehört damit zum Bereich des Anwaltsnotariats. Die Ernennung zur/zum Notarin/Notar obliegt dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, der vor Bestellung eines jeden Notars die Präsidentin des Landgerichts sowie den Vorstand der Notarkammer anhört. Wird eine Notarin, ein Notar im Kammerbezirk neu bestellt, wird sie/er automatisch Mitglied der Kammer.
Die Notarkammer vertritt alle im Kammerbezirk ansässigen Notare.

Die Notarkammer übt die Berufsaufsicht über die im Kammerbezirk amtierenden Notarinnen und Notare aus. Sie nimmt die Interessen ihrer Mitglieder in vielfältiger Weise wahr. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.

Die Kammer hat (Stand 01.01.2024) 133 Mitglieder.

Gemeinsam mit den übrigen deutschen Notarkammern unterhält die Bremer Notarkammer das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, welches sämtlichen deutschen Notarinnen und Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt. Daneben ist die Notarkammer Mitglied des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. in Bochum, welches Fortbildungsmöglichkeiten für Notarinnen und Notare anbietet.

Die Aufgaben der Bremer Notarkammer ergeben sich aus § 67 der Bundesnotarordnung. Ihr obliegt insbesondere, die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und die Pflege des Notariatrechts zu fördern. Sie ist befugt, Notaren bei ordnungswidrigem Verhalten leichterer Art eine Ermahnung auszusprechen.

 

Die Notarkammer arbeitet zum Wohle ihrer Mitglieder und der Bevölkerung eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde ist der Senator für Justiz und Verfassung. Die Dienstaufsicht über die Notare führt die Präsidentin des Landgerichts.


Die Bremer Notarkammer ist Mitglied der Konferenz der Notarkammern des Anwaltsnotariats.